Autor Thema: Ja zur Steuerermäßigung / Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus  (Gelesen 56 mal)

Disasterman

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Ja zur Steuerermäßigung / Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können steuerlich mit 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro im Jahr) beim Fiskus geltend gemacht werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ...
Source: Ja zur Steuerermäßigung / Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus
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