E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die SteuerregelnVereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH: Neustadt a. d. W. (ots) - Einen Firmenwagen muss man als geldwerten Vorteil versteuern - ein Firmenfahrrad hingegen nicht. Zumindest nicht immer. Worauf es beim klassischen Drahtesel sowie bei einem E-Bike oder einem Pedelec ankommt und in welchen ...
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E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln