Karnevalsverein, Trachtenverein & Co.: Diese Mitgliedsbeiträge sind nicht absetzbarVereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH: Neustadt a. d. W. (ots) - Eingefleischte Karnevalisten dürften es wissen: Die Kosten für den Mitgliedsbeitrag, den sie ihrem Karnevalsverein zahlen, lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Trachten-, Sport- oder Musikvereine. ...
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Karnevalsverein, Trachtenverein & Co.: Diese Mitgliedsbeiträge sind nicht absetzbar