Lebensmittel: Auch der Wassergehalt muss auf die ZutatenlisteTÜV SÜD AG: München (ots) - In der Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln müssen alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles im Endprodukt angegeben werden. Auch zugefügtes Trinkwasser gilt dabei als Zutat. TÜV SÜD ...
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Lebensmittel: Auch der Wassergehalt muss auf die Zutatenliste