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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden
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Thema: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden (Gelesen 63 mal)
Disasterman
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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden
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am:
Dezember 31, 2022, 02:20:29 Nachmittag »
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden
Deutsche Umwelthilfe e.V.: Ansbach (ots) - - Versuch der Einschüchterung durch die bayerische Polizei und die Datenschutzbehörde des Freistaates eindrucksvoll gescheitert - Verwaltungsgericht Ansbach veröffentlicht Begründung seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung, ...
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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden
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