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Mobilität => Fahrzeuge => Puffer => Thema gestartet von: Disasterman am Juli 02, 2026, 11:16:42 Vormittag
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POL-FR: Allgemeine Sicherheitshinweise der Wasserschutzpolizei zum Baden in Neckar und Rhein
Freiburg (ots) - Das Schwimmen und Baden an Bundeswasserstraßen wie Neckar und Rhein ist grundsätzlich erlaubt und fällt unter den sogenannten Allgemeingebrauch an oberirdischen Gewässern. Die Wasserschutzpolizei weißt jedoch ausdrücklich auf ...
Source: POL-FR: Allgemeine Sicherheitshinweise der Wasserschutzpolizei zum Baden in Neckar und Rhein (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/6306708)