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Mobilität => Fahrzeuge => Puffer => Thema gestartet von: Disasterman am Juni 18, 2024, 12:22:46 Nachmittag
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E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH: Neustadt a. d. W. (ots) - Einen Firmenwagen muss man als geldwerten Vorteil versteuern - ein Firmenfahrrad hingegen nicht. Zumindest nicht immer. Worauf es beim klassischen Drahtesel sowie bei einem E-Bike oder einem Pedelec ankommt und in welchen ...
Source: E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln (https://www.presseportal.de/pm/69585/5803759)