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Mobilität => Fahrzeuge => Puffer => Thema gestartet von: Disasterman am August 02, 2022, 04:42:25 Nachmittag

Titel: Lebensmittel: Auch der Wassergehalt muss auf die Zutatenliste
Beitrag von: Disasterman am August 02, 2022, 04:42:25 Nachmittag
Lebensmittel: Auch der Wassergehalt muss auf die Zutatenliste

TÜV SÜD AG: München (ots) - In der Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln müssen alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles im Endprodukt angegeben werden. Auch zugefügtes Trinkwasser gilt dabei als Zutat. TÜV SÜD ...
Source: Lebensmittel: Auch der Wassergehalt muss auf die Zutatenliste (https://www.presseportal.de/pm/38406/5287063)