Fahren nur mit klarem KopfDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Berlin (ots) - Für berufsbedingte Fahrten gilt: Beschäftigte dürfen sich bei der Arbeit nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dabei ist es unerheblich, ob die Beeinträchtigung durch Alkohol, ...
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