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LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben / Verbraucherschützer klagen auch gegen Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone
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Thema: LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben / Verbraucherschützer klagen auch gegen Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone (Gelesen 20 mal)
Disasterman
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LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben / Verbraucherschützer klagen auch gegen Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone
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September 14, 2023, 01:57:08 Vormittag »
LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben / Verbraucherschützer klagen auch gegen Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Lahr (ots) - Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Mobilfunkanbieter Telefonica nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrags keine Positivdaten von seinen Kunden an die Auskunftei Schufa übermitteln ...
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LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben / Verbraucherschützer klagen auch gegen Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone
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